Besserer Service der HOWOGE-Kundenzentren ist notwendig

Besserer Service der HOWOGE-Kundenzentren ist notwendig
22.04.2024

Die Abgeordneten Danny Freymark und Professor Martin Pätzold haben gemeinsam eine Schriftliche Anfrage an den Berliner Senat zum Thema "Kundenzentren der HOWOGE: Orientierung an Mieterinteressen" gestellt. Die Antwort liegt nun vor. In der Anfrage wurde unter anderem nach den konkreten Konzepten der HOWOGE mit den bestehenden Kundenzentren sowie nach den Zugangsmodalitäten gefragt.

Die Antwort ergab, dass die HOWOGE eine dezentrale Verwaltungsstrategie mit drei Kundenzentren (Frankfurter Allee, Anton-Saefkow-Platz und Falkenberger Chaussee) sowie Servicepoints in den Quartieren verfolgt. In Lichtenberg gibt es allerdings noch keine Servicepoints, 7 weitere sind für Berlin geplant; ob auch in Lichtenberg ein neuer Standort eröffnet wird, geht aus der Antwort nicht hervor. Für den Besuch der Kundenzentren ist nach wie vor eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich, was in der Praxis kaum funktioniert.

Des Weiteren wurde betont, dass die HOWOGE bestrebt sei, die Erreichbarkeit und Serviceorientierung für die Mieter zu verbessern. Zu diesem Zweck sollten Serviceteams eingerichtet werden, die als Ansprechpartner vor Ort fungieren und einen individuellen, auf die Bedürfnisse der Mieter zugeschnittenen Service anbieten. Die Vernetzung der Kundencenter solle durch einen engen Dialog mit Mieterbeiräten, Kooperationen mit lokalen Vereinen und sozialen Trägern sowie durch die Teilnahme an Stadtteilrunden erfolgen. Das dies in der Realität nicht geschieht, schildern uns täglich Mieter der HOWOGE.

Für Martin Pätzold und Danny Freymark ist klar, dass es so nicht weitergehen darf. Die Interessen der Bestandsmieter müssen wieder klar im Vordergrund stehen. Dazu gehört auch, dass die Kundenzentren als zentrale Anlaufstelle für die Mieter gestärkt und die Erreichbarkeit verbessert werden. Hilfeleistungen vor Ort sollten künftig wie vor der Pandemie auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich sein.

Die vollständige Antwort auf die schriftliche Anfrage finden Sie hier.