20. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 13. März 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt den Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit.
Freier Handel und freier Austausch sind für die Entwicklungen von Volkswirtschaften von besonderer Bedeutung. Dabei sind unsere in Deutschland gelebten sozialen Standards die Richtschnur für internationale Abkommen. Soziale Marktwirtschaft und ihre Errungenschaften schlagen sich bei diesen transnationalen Vereinbarungen nieder. Durch den freien Handel und die Ausweitung unserer internationalen Abkommen und Beziehungen wollen wir durch die Ausnutzung komparativer Vorteile nicht nur uns, sondern auch den Partnerländern einen möglichst hohen Wohlstand ermöglichen. Wir wollen eines: die Chancen der Globalisierung nutzen, denn die Globalisierung verknüpft die Lebensverhältnisse der Menschen in der ganzen Welt immer enger miteinander. Aber auch hier brauchen wir Regeln, um etablierte Industrien, junge Industrien, strategisch wichtige Industrien und heimische Arbeitsplätze zu schützen. Demnach sollen die deutschen wirtschaftlichen Interessen in der Welt gleichzeitig gefördert, geschützt und weiterentwickelt werden zu einer gerechten und nachhaltigen globalen Wirtschaftskooperation.
Uruguay ist traditionell ein wirtschaftsliberales Land mit entsprechenden Institutionen. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war es eine der reichsten Volkswirtschaften Lateinamerikas. Nach einer Phase wirtschaftlicher Schwäche – Frau Wolff hat es schon angesprochen – ist Uruguay heute ein aufstrebendes Land mit einem beeindruckenden Wirtschaftswachstum. Egal ob es um Demokratie, Transparenz oder Wettbewerbsfähigkeit geht: Uruguay steht im internationalen Ranking relativ weit vorn.
Zu Deutschland pflegt Uruguay traditionell sehr gute Beziehungen. In Montevideo, der Hauptstadt Uruguays, besteht seit 1916 eine Deutsch-Uruguayische Handelskammer mit über 500 Mitgliedern. In Uruguay leben derzeit – das wurde auch schon angesprochen – ungefähr 10.000 Deutsche. Hinzu kommen 40.000 Deutschstämmige. Gemessen an der Gesamtbevölkerung ist das ein relativ hoher Anteil. Bereits seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts haben Deutsche dort auch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung geleistet. Daher ist es wenig überraschend – auch das hat Frau Wolff schon angesprochen –, dass wir in Europa der größte Importeur uruguayischer Waren sind. Laut Statistischem Bundesamt haben wir 2002 Güter im Wert von 291 Millionen Euro aus Uruguay importiert, und gleichzeitig führten wir Waren im Wert von 247 Millionen Euro dorthin aus. Aktuell sind 30 deutsche Unternehmen in Uruguay aktiv, vor allem im Industriebereich – Chemie- und Pharmaindustrie – sowie im Transport- und Logistikbereich. In der Regel versorgen deutsche Unternehmen den Markt dort durch lokale Partner, aber auch aus Drittländern wie Argentinien und Brasilien. All das spricht dafür, dass es gelungen ist, nachhaltige Beziehungen zu Uruguay aufzubauen.
Das vorliegende Abkommen verfolgt daher das Ziel, eine Doppelversicherung zu vermeiden und damit eine indirekte Doppelversteuerung zu verhindern. Das ist gleichermaßen im Interesse deutscher Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer aus Uruguay. Deshalb stellen die Regelungen für die Zuordnung und Abwicklung von Versicherungsverhältnissen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen beiden Staaten einen Vorteil für betroffene Arbeitnehmer, Rentner und Betriebe dar, da es zu Verwaltungsvereinfachungen und weniger Bürokratie kommt. Das Abkommen sieht außerdem die uneingeschränkte Zahlung von Renten in das jeweils andere Land vor. Das Abkommen zwischen der Republik Östlich des Uruguay und der Bundesrepublik Deutschland schließt hier eine Lücke. Rentner aus beiden Ländern können ihre Versicherungsleistungen erhalten und so von diesem Abkommen profitieren. All das sind wichtige Fortschritte für die soziale Sicherheit.
Ich habe ja noch ein wenig Redezeit, und deswegen möchte ich die Chance nutzen, noch ein persönliches Wort zu sagen: Uruguay wird in meinem Herzen bleiben, weil ich zu diesem wichtigen Abkommen und zu diesem wichtigen Land meine erste Rede im Deutschen Bundestag halten durfte. Danke. Deswegen werde ich in Zukunft natürlich besonders darauf achten, wie sich Uruguay wirtschaftlich, kulturell und sozial entwickelt. Ich glaube, dass wir mit diesem Abkommen einen guten Beitrag zu dieser Entwicklung leisten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Empfehlen Sie uns!